Verkaufs- und Leistungsbedingungen (AGB)
1. Vertragsgrundlagen
Diese Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Maßgeblich für den Umfang und die Verpflichtung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen ist die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
2.2.
Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich abgegeben haben und keine Vorbehalte erklären.
2.3.
Angaben über die Geeignetheit, die Beschaffenheit und über Kombinationsmöglichkeiten unserer Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Unterlagen und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie in den schriftlichen Vertrag Eingang gefunden haben.
2.4.
Wir haften nicht für Fehler, die sich aus vom Kunden eingereichten Leistungsdaten oder sonstigen falschen oder unvollständigen Angaben ergeben.
2.5.
Haben wir im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses dem Kunden Zeichnungen oder Modelle überlassen, bleiben diese unser Eigentum. Sie sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht vervielfältigt, verändert oder an Dritte weitergegeben werden.
3. Auftragsdurchführung
3.1.
Die Aufträge unserer Kunden führen wir unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausbildung durch qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer aus. Die Auswahl und Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und Unterauftragnehmer bleibt uns vorbehalten.
3.2.
Zu angemessenen Teillieferungen oder Teilleistungen sind wir berechtigt, solange diese für den Kunden keinen unzumutbaren zusätzlichen Aufwand zur Folge haben.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1.
Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde alle von ihm zu erbringenden Vorbereitungshandlungen vorgenommen und seinen Mitwirkungspflichten genüge getan hat. Befindet er sich mit einer von ihm zu erbringenden Leistung im Rückstand, verlängern sich die Termine und Fristen um die Dauer dieses Rückstandes.
4.2.
Ist die Nichteinhaltung von Terminen auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die von uns nicht zu vertreten sind, zurückzuführen, verlängern sich diese angemessen und mindestens für die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung. Dies gilt in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen und behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei unseren Lieferanten auftreten, soweit sie nachweislich auf unsere vertraglichen Verpflichtungen von erheblichem Einfluss sind.
4.3.
Schadenersatzansprüche wegen der Nichteinhaltung vereinbarter Fristen und Termine müssen wir dem Kunden nur dann ersetzen, wenn wir durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten in Verzug geraten. Bei leicht fahrlässigem Verhalten ist unsere Pflicht, Schadenersatz zu leisten, auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Zahlung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
5.1.
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Voraussetzung für einen Skontoeinbehalt ist, dass alle bei der Firma Lutz Drescher GmbH vorhandenen offenen Rechnungen vom Kunden beglichen sind. Ein dem Kunden eingeräumter Skonto wird auf den Nettorechnungsbetrag eingeräumt.
5.2.
Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn uns der zu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
5.3.
Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
5.4.
Werden uns nachträglich Gründe bekannt, die auf ein Fehlen oder den Wechsel der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Kunden schließen lassen, haben wir das Recht, vom Kunden Zahlung Zugum-
Zug gegen Lieferung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder gestundeter Ansprüche aus sämtlichen mit ihm bestehenden Verträgen zu verlangen. Ist der Kunde hierzu trotz Aufforderung mit Nachfristsetzung nicht bereit, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5.5.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6. Rücknahme von Ware
In Ausnahmefällen nehmen wir die von uns gelieferte Ware, nach vorheriger Absprache, vom Kunden zurück, wenn diese sich noch in einem tadellosen Zustand befindet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn alle gegenwärtigen sowie alle zukünftigen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der Firma Lutz Drescher GmbH bestehenden Forderungen erfüllt sind.
7.2.
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Verarbeitung oder Einbau, so überträgt uns der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Lieferpreises
und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
8. Gefahrenübergang, Mängelrüge, Gewährleistung, Schadenersatz
8.1.
Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware den Versandort verlassen hat.
8.2.
Im Gewährleistungsfall an uns gerichtete Mängelrügen sind schriftlich und spezifiziert zu erheben. Sie müssen bei offenen Mängeln unverzüglich, spätestens eine Woche nach Ablieferung der Ware erfolgen.
8.3.
Ist die Mängelrüge berechtigt, weil unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft war oder zugesicherte Eigenschaften nichteingehalten sind, können wir nach unserer Wahl nachbessern oder ersatzliefern.
8.4.
Andere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen nachträglicher Unmöglichkeit oder Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind ausgeschlossen. Wir haften
jedoch auf Schadenersatz, soweit den Lieferungen oder Leistungen zugesicherte Eigenschaften fehlen oder wenn der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
8.5.
Werden Betriebs-, Installations- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Lieferung oder Leistung vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Materialen eingesetzt, die nicht dem Original entsprechen, erlischt unsere Verpflichtung zur Gewährleistung.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
9.1.
Erfüllungsort für unsere Leistung ist der jeweilige Sitz des Kunden.
9.2.
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den jeweiligen Erfüllungsort zuständige Gericht.
9.3.
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Lutz Drescher GmbH
Dessau-Roßlau, den 21.03.2019